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31

17.05.2005, 12:18

Zitat

Original von Scout
Denke auch, wenn unversicherter Versand vereinbart und nichts anderes abgemacht wurde, dann hat der Käufer Pech gehabt.

Außerdem denke ich, daß sich kein Gericht wegen 8.90 € bemüht. ;) Eine Klage würde wohl wegen Unverhältnismäßigkeit abgewiesen. ;)


Ein Gericht muss sich damit beschäftigen.. es standen sich shcon kläger und beklagter wegen pfennigbeträgen vor gericht...

Scout

Fortgeschrittener

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32

17.05.2005, 12:20

8o is ja lächerlich, hätte ich nicht gedacht.

Beiträge: 1 199

Wohnort: Lauterbach/Osthess.

Beruf: GER

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33

17.05.2005, 14:30

lol, also wie ich die Sache sehe is der Typ höchstens ma 14 und daher garnich uneingeschränkt geschäftsfähig :P

34

17.05.2005, 16:29

Habe mal ein Nachforschungsantrag bei der Post gemacht will wissen wo das der Brief hingangen ist.

Dann sehen wir mal weiter ;)



@ DRDK_Thunder

Habe auch den Vertacht das er nicht älter ist als 14 J